Legal Info

Address:
COLLEGIUM Vermögensverwaltungs AG
Kamp 49
D-49074 Osnabrück

Phone +49 541 - 800 396-0
kontakt@remove-this.collegium-ag.de
www.collegium-ag.de

Management Board:
Andreas Stahmeyer
Thomas Dellwig

Supervisory Board:
Dr. Stefan Kolb (Chairman)
Jens Breuer
Prof. Dr. Carmen Griesel

Registered Office of the Company:
Kamp 49
D-49074 Osnabrück

Value Added Tax Identification Number:
DE 249 309 201
Tax Office Osnabrück

Commercial Register Entry:
HRB 201023
Local Court Osnabrück

Licence issued by the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) in Bonn and Frankfurt/Main to provide financial services according to Section 32 paragraph 1 Banking Act (KWG) with the reference number WA 35 K5000-120037-2006/0001

Person responsible for content pursuant to Section 10 paragraph 3 MDStV:
Thomas Dellwig (address as above)

We are a member of the Association of Independent Asset Managers Deutschland e.V.

Design and Programming:
DIEWERBEREI GbR, Werbeagentur aus Osnabrück 

Disclaimer:
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Photo Credits:
various photographers, among others fotolia.com / ©Thomas Otto

Complaint Procedure of COLLEGIUM Vermögensverwaltungs AG

In order to deal with complaints, COLLEGIUM AG has established a function for complaint management you can refer to, if you want to lodge a complaint, or if you have any criticism to make. Complaints can be submitted by mail or by fax to the following address:

Postal address:
COLLEGIUM Vermögensverwaltungs AG
Compliance
Kamp 49
D-49074 Osnabrück

Telefax +49 541 - 800 396-60

Complaint handling is free of charge.

Complaints can be submitted to our complaint management function (section compliance). Please do not forget to enclose a short description of the facts, the reason for your complaint and please also state your name. Your complaint will be dealt with as soon as we receive it. You will receive a feedback on your complaint within three working days after receipt of your complaint. If it becomes clear that, due to the complexity of the issue, the processing of your complaint will probably take longer, we will inform you within the period mentioned above and state the reasons for the delay.

COLLEGIUM Vermögensverwaltungs AG is a member of the Association of Independent Asset Managers e.V. (VuV) and thus associated with the arbitration board of the VuV.

This ombudsman’s office is meant to be the place where disputes between consumers and members of VuV in connection with the financial services business can be settled in an extrajudicial arbitration proceeding.

In the event that a customer complaint cannot immediately be remedied between the parties, the customer is given the possibility to appeal to the arbitration body. The arbitration proceedings are free of charge for the claimant.

The address of the VuV ombudsman’s office is:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
D-60596 Frankfurt am Main

For further information regarding the ombudsman’s office (among others communication data, rules of procedure, application form) refer to
https://vuv-ombudsstelle.de

 

Mitwirkungspolitik

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist als weitere Pflicht für die COLLEGIUM Vermögensverwaltungs AG (COLLEGIUM) eine jährliche Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik (Mitwirkung, Abstimmungsverhalten) vorgesehen, die wir nachfolgend vornehmen.

 

Bericht über die Mitwirkungspolitik

Informationen zur Mitwirkung in Portfoliogesellschaften (betrifft Aktiengesellschaften) in Bezug auf Finanzportfolioverwaltungsmandate (Vermögensverwaltungsmandate) gemäß § 134a AktG in Verbindung mit § 134b AktG

  1. COLLEGIUM übt keine Aktionärsrechte im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr.1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
     
  2. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
     
  3. Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs.1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
     
  4. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
     
  5. Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
     
  6. Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
     
  7. Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Osnabrück, Januar 2024

Informationspflichten nach der Offenlegungsverordnung

Artikel 3 Absatz 1 und 2 der Offenlegungsverordnung: Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Für COLLEGIUM ist Nachhaltigkeit eine strategische Unternehmensausrichtung:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kundinnen und Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung über Aspekte der Nachhaltigkeit zu informieren.
     
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung (also Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne einer Verletzung des ESG-Ziels einer Nachhaltigkeit im weiteren Sinne, nämlich E wie Environment/Umwelt, S wie Sozial ausgerichtetes Verhalten und G wie Governance/gute Unternehmensführung) können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Derartige Risiken lassen sich letztlich nicht vollständig ausschließen. Gleichwohl berücksichtigen wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der grundsätzlichen laufenden Beurteilung der Chance-Risiko-Positionierung der Anlagen unserer Portfolien auch Nachhaltigkeitsrisiken.
     
  • Für die Begrenzung von Risiken und damit auch Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und erforderlichenfalls auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen.
     
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann weiterhin darin bestehen, dass wir im Rahmen des Investmentprozesses auf die Beurteilung anerkannter Rating-Agenturen, Analysten oder vergleichbarer Informationsquellen zurückgreifen.
     
  • Den gesellschafts- und wirtschaftspolitisch geforderten breiten Nachhaltigkeitsansatz wird COLLEGIUM weiter begleiten. Eine konkrete Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder entsprechende nachhaltige Investitionen sind derzeit nicht beabsichtigt.

Artikel 4 Absatz 1 lit.b und 5 lit.b der Offenlegungsverordnung: Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren / Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, also die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
     
  • Wir haben grundsätzlich ein Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist für uns unter anderem wegen nicht ausreichend vorhandener Messgrößen derzeit sachgerecht nicht möglich.
     
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen möglicherweise entstehenden nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.
     
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
     

Artikel 5 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung: Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

  • Die Vergütungspolitik der Gesellschaft berücksichtigt keine variablen Vergütungsbestandteile, die die Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken begünstigen könnten.